Informationen für unsere Teilnehmer

Bei unseren Aktivitäten ist eine gute Gesundheit und gute körperliche Konstitution Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Für Canyoning müssen alle Teilnehmer über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Gastes, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Guide und Hilfspersonen zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung jedoch haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Wetterlage vereinbarte Touren, aus Sicherheitsgründen, verschoben oder abgesagt werden können. Das Begehen einer Schlucht erfolgt großteils in weglosem Gelände, wo mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Deshalb hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Guide zeigt wie man sich bewegen muss. Alle absturzgefährlichen Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningguides begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Gesprungen darf ausschließlich nach Erlaubnis des Guids werden, wobei dessen Anweisungen genau Folge zu leisten ist. Da in den Wasserbecken mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen ist, darf nur in den vom Guide gezeigten Bereich gesprungen werden. Sollte dies aus Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Guide mitzuteilen, der eine andere Abstiegsmöglichkeit anbieten wird. Ein Formular wird vom Guide zur Tour mitgebracht und ist vor der Tour von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter die Unterschrift leisten.